Forschungszulage

Nutzen Sie die Forschungszulage für Ihre Innovation

Seit Anfang 2020 bietet die Forschungszulage Unternehmen eine unkomplizierte Möglichkeit, steuerliche Förderung für ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) zu erhalten – und das sogar rückwirkend bis zum 01.01.2020.

Wer

  • Alle Unternehmen mit Sitz und Steuerpflicht in Deutschland
  • Kleine, mittlere und große Unternehmen, sowie Startups
  • Alle Branchen und Regionen
hand-money

Wie

  • Antragstellung jederzeit möglich
  • Für laufende oder bereits abgeschlossene F&E Projekte
  • Auch wenn Ihr Unternehmen gerade nicht in der Gewinnzone ist
  • Kein Wettbewerb mit anderen Antragstellern, da Rechtsanspruch besteht
  • Max. Förderhöhe bis zu 10 Mio. EUR pro Jahr
  • Steuerfreie Zulage -von 35 % der Bemessungs-grundlage für KMU bzw. 25 % für Großunter-nehmen

Was

Kategorien der F&E Projekte
  • Grundlagenforschung
  • Industriellen Forschung
  • Experimentellen Entwicklung
Förderfähige Anwendungen in F&E Projekten
  • Personalkosten bei eigenbetrieblichen Tätigkeiten
  • Eigenleistungen eines Einzelunternehmers (70€/Std bei max. 40 Wochenstunden)
  • 70 % der Kosten für in Auftrag gegebene F&E Leistungen
  • Sachkosten - wenn nach 27.März 2024 angeschafft oder hergestellt
Die Zulage richtet sich an Unternehmen, die Projekte in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung betreiben. 

Erhöhen Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit und bauen Sie Ihre wirtschaftlichen Wachstumschancen aus.

Sie bekommen als KMU 35 % und als Großunternehmen 25 % Ihrer F&E Kosten erstattet. Das ergibt bei förderfähigen Aufwendungen bis zu 10 Millionen EUR pro Jahr für Sie als KMU = 3,5 Mio. EUR pro Jahr und als Großunternehmen = 2,5 Mio. EUR pro Jahr

Sie brauchen nur das Projekt und ihre Zahlen, wir kümmern uns um den Rest.
Wir wissen, dass Förderanträge oft mit großem Aufwand und bürokratischen Hürden verbunden sind. Genau hier kommen wir ins Spiel!

Lassen Sie Ihre Projekte nicht ungenutzt – wir zeigen Ihnen, wie es funktioniert! 

So geht's:

Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig und unterteilt sich grundsätzlich in folgende Schritte:

Wir sind der Partner an Ihrer Seite!

Wir, der Forschungsverbund MV e.V., unterstützen seit vielen Jahren Unternehmen bei der Beantragung von Projektfördermitteln.

Das sind unsere Kernkompetenzen für Ihre Forschungszulage:
  • Zuordnung der durchgeführten F&E-Tätigkeiten zu den 3 Forschungskategorien
  • Formulierung der Projektbeschreibung für die Bescheinigungsstelle
  • Prüfung, ob die o.g. Kriterien hinsichtlich einer Erstattung erfüllt werden
  • Abgrenzung von durchgeführten F&E-Tätigkeiten zu F&E-Tätigkeiten innerhalb von geförderten Projekten
  • Ermittlung der projektbezogenen Kosten und der erstattungsfähigen Forschungszulage
  • Berechnung der anteiligen Personalkosten
  • Aufstellung der Kosten für Auftragsvergaben an Dritte
  • Ermittlung der personenbezogenen Personalstundensätze der beteiligten Mitarbeiter
  • Erstellung der notwendigen Stundennachweise zur Ermittlung der projektbezogenen Arbeitszeiten
  • Beantragung der F&E-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
  • Effiziente Vorlagen zur einfachen Anwendung inklusive

Konkrete Beispiele für F&E Vorhaben
Finden Sie sich hier wieder?

  • Prototypenentwicklung, -bau und -test
  • Konstruktion und Bau von Pilot- und Versuchsanlagen zur Auswertung von Hypothesen
  • Ausarbeitung neuer Produktionsvorschriften

Was wird inhaltlich gefördert?

Die Forschungszulage unterstützt eine breite Palette von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F&E). Projekte aus den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung können sich qualifizieren – aber die genaue Zuordnung kann manchmal kompliziert wirken. Hier ein paar konkrete Beispiele, die zeigen, welche Art von Projekten gefördert werden können:
1. Grundlagenforschung
  • Erforschung neuer Materialien mit besonderen Eigenschaften
  • Untersuchung grundlegender biologischer Prozesse
  • Entwicklung neuer mathematischer Modelle
2. Industrielle Forschung
  • Entwicklung neuer Fertigungsverfahren für eine effizientere Produktion
  • Erforschung innovativer Recyclingmethoden für Kunststoffe
  • Untersuchung neuer Antriebstechnologien für die Automobilindustrie
3. Experimentelle Entwicklung
  • Entwicklung und Test von Prototypen für neue Produkte
  • Optimierung bestehender Softwarelösungen mit KI-Komponenten
  • Verbesserung von Produktionsanlagen durch Automatisierung
Warum uns wählen?

✔️ Unser Expertenteam kennt die Vorgaben vom Antrag bis zur Auszahlung
✔️ Kein Aufwand für Sie – wir sorgen für einen schnellen und reibungslosen Ablauf 
✔️ Erfolgsbasiertes Honorar – Sie zahlen nur, wenn Sie die Zulage erhalten

Sie haben noch Fragen zur Forschungszulage? Wir haben die Antworten!

In unserem kostenlosen Webinar zeigen wir Ihnen, wie Sie von der Forschungszulage profitieren können.
Nähere Informationen erhalten Sie unter
Kontakt

Martin Priesel

Geschäftsführer
Tel: 0381 260 57 89 2

Kontakt

Sie haben Fragen zum Gründen, zu unseren Projekten oder zu der Unterstützung, die wir anbieten? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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Adresse
Forschungsverbund MV
Strandstraße 95
18055 Rostock
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